BMC äußert sich in der Bundestagsanhörung zum Entwurf des GPVG
Zuletzt hat die Politik im Rahmen des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes (GPVG) Erleichterungen für die intersektorale Versorgung mittels Selektivverträgen diskutiert. Der BMC hat die geplanten Regelungen überwiegend begrüßt und weitere Vorschläge in einer schriftlichen Stellungnahme zum Gesetzentwurf formuliert. Dazu war der Verband am 16. November zu einer Anhörung des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag eingeladen.
Der BMC in den sozialen Netzwerken: