Wie liefen bisherige und aktuelle Förderprozesse ab?

Der Förderungsprozess lässt sich am besten durch die Aufteilung in die jeweiligen Förderschwerpunkte „Neue Versorgungsformen“ und „Versorgungsforschung“ erklären.

Neue Versorgungsformen:

Die vierte Runde der Förderbekanntmachungen für neue Versorgungsformen wurde am 20. Oktober 2017 veröffentlicht. Die thematischen Schwerpunkte beziehen sich auf die folgenden Punkte:

  • sozialleistungsträgerübergreifende Versorgungsmodelle
  • bei Krankheit übergreifende Modelle der Versorgung
  • auf spezifische Krankheiten bzw. Krankheitsgruppen bezogene Versorgungsmodelle
  • auf vulnerable Gruppen bezogene Versorgungsmodelle
  • Modelle der Versorgung mit übergreifender und messbarer Ergebnis- und Prozessverantwortung
  • Weiterentwicklungsmodelle für Versorgungsstrukturen und -prozesse

Bis zum 20. März 2018 konnten Förderanträge eingereicht werden. 93 Anträge wurden bereits vorgelegt. Im Herbst des Jahres 2018 wird voraussichtlich über die Förderung der einzelnen Projekte entschieden.

Am 20. Februar 2017 wurde die dritte Runde der Förderbekanntmachungen für neue Versorgungsformen veröffentlicht. In dieser Förderwelle veröffentlicht der Innovationsausschuss eine themenoffene Förderbekanntmachung im Bereich neue Versorgungsformen. Durch diese themenoffene Förderbekanntmachung wird die Möglichkeit geschaffen, insbesondere Projekte zu fördern, die eine hohe Bedeutung in der Versorgung haben, sich aber nicht in die bisherigen Förderschwerpunkte einordnen ließen. Abgabefrist für diese Runde war der 23. Mai 2017.

Am 21. November 2017 hat der Innovationsausschuss 26 Projekte bekannt gegeben, für welche der restliche, für 2017 zur Förderung der neuen Versorgungsformen verfügbare Betrag verwendet wird. Die Auflistung der geförderten Projekte ist auf der Website des Innovationsausschusses zu finden.

Am 11. Mai 2016 wurde die zweite Runde der Förderbekanntmachungen für neue Versorgungsmodelle veröffentlicht. Deren Themen lauten:

  • Modelle mit Delegation und Substitution von Leistungen
  • Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung
  • Verbesserung der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten und Förderung der Gesundheitskompetenz
  • Versorgungsmodelle für Menschen mit Behinderungen

Am 20. April 2017 wurden 26 Projekte bekannt gegeben, die nun mit einem Teil der für 2017 für die neuen Versorgungsformen zur Verfügung stehenden 225 Millionen Euro gefördert werden. Eine Übersicht befindet sich auf der Website des Innovationsausschusses.  

Die ersten Förderbekanntmachungen (Abgabefrist war der 5. Juli 2016) enthielten für den Bereich „Neue Versorgungsformen“ folgende Themenschwerpunkte:

  • Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten
  • Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health
  • Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen:
    • ältere Menschen
    • Menschen mit psychischen Erkrankungen
    • pflegebedürftige Menschen
    • Kinder und Jugendliche
    • Menschen mit seltenen Erkrankungen

Am 1. Dezember 2016 wurden die 29 Projekte bekannt gegeben, die im Rahmen dieser ersten Ausschreibung einen Zuschlag erhalten haben. Bei 15 der 29 Projekte liegt die Konsortortialführung bei einem Uniklinikum, 7 Projekte wurden von Krankenkassen oder ihren Verbänden federführend beantragt, weitere Antragsteller sind KVen und Unternehmen. Die vollständige Übersicht findet sich auf der Website des Innovationsausschusses.

Versorgungsforschung:

Die dritte Runde der Förderbekanntmachungen wurde am 20. Okotber 2017 veröffentlicht. Bis zum 20. Februar 2018 konnten Förderanträge eingereicht werden. Die Schwerpunkte liegen bei den folgenden Themen:

  • besondere Situationen der Versorgung
  • Entwicklung von Strukturen und Konzepten zur Versorgung
  • Patientensicherheit und Sicherung sowie Förderung der Qualität
  • Ergebnisqualitätsmessung

Im kommenden Herbst wird der Innovationsausschuss die Entscheidungen zu den geförderten Projekten voraussichtlich treffen.

Am 20. Februar 2017 wurde die zweite Runde der Förderbekanntmachung für den Bereich Versorgungsforschung veröffentlicht. In dieser Förderwelle veröffentlicht der Innovationsausschuss eine themenoffene Förderbekanntmachung. Durch diese themenoffene Bekanntmachung wird die Möglichkeit geschaffen, insbesondere Projekte zu fördern, die eine hohe Bedeutung für die Versorgung haben, sich aber nicht in die bisherigen Förderschwerpunkte einordnen ließen. Abgabefrist für diese Runde war der 23. Mai 2017.

Am 3. November 2017 hat der Innovationsausschuss bekannt gegeben, dass 54 Projekte zur Versorgungsforschung positiv bewertet wurden und gefördert werden. Die Auflistung der ausgewählten Projekte befindet sich auf der Website des Innovationsausschusses.

Die ersten Förderbekanntmachungen wurden am 8. April 2016 veröffentlicht und enthielten für den Bereich Versorgungsforschung folgende Schwerpunkte:

  • Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und Patientensicherheit in der Versorgung
  • Verbesserung von Instrumenten zur Messung von Lebensqualität für bestimmte Patientengruppen
  • Innovative Konzepte patientenorientierter Pflege unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsteilung und der Schnittstellen sowie der Integration ausländischer anerkannter Pflegefachkräfte in den Versorgungsalltag
  • Verbesserung der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der GKV-Versorgung
  • Ursachen, Umfang und Auswirkungen administrativer und bürokratischer Anforderungen im Gesundheitswesen auf die Patientenversorgung sowie Entwicklung geeigneter Lösungsansätze
  • Einsatz und Verknüpfung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung

Diese Liste ist nicht als abschließend anzusehen. Genaue Bestimmungen über die zu fördernden Themen und Kriterien, die an eine Förderung gestellt werden, sind in den jeweiligen Förderbekanntmachungen festgelegt.
Inhaltlich bezieht sich die Förderung weitestgehend auf Versorgungsdefizite im Rahmen des SGB V. Vorhaben, die primär auf die Verbesserung von Prozessen und Strukturen im Bereich des SGB XI (Soziale Pflegeversicherung), SGB IX (Gesetzliche Rentenversicherung) oder anderer Sozialgesetzbücher abzielen, fallen nicht in das Förderspektrum.

Am 1. Dezember 2016 gab der Innovationsausschuss bekannt, dass im Rahmen der ersten Welle 62 Projekte zur Förderung ausgewählt wurden. Die vollständige Liste der ausgewählten Versorgungsforschungsanträge findet sich auf der Website des Innovationsausschusses.