Aktuelles aus Berlin – Newsletter-Ausgabe

Ab sofort halten wir Sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im politischen Berlin auf dem Laufenden. Ob neue Gesetze, Entscheidungen im G-BA oder Hintergründe zu aktuellen Debatten, hier finden Sie eine knappe und pointierte Analyse. Den Anfang machen wir mit dem Entwurf des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG), das nach einer öffentlichen Anhörung im Bundestag noch einige Änderungen erhalten wird und nun auf die parlamentarische Zielgerade einbiegt. Der BMC erwartet eine Verabschiedung im November, so dass das Gesetz zum Jahreswechsel in Kraft treten kann.

Direkter Zugang von medizinischen Apps in die Regelversorgung

Kern des DVG ist ein neuer Leistungsanspruch für Versicherte auf digitale Gesundheitsanwendungen (sog. DiGA), die als Medizinprodukt mit Risikoklasse I oder IIa zugelassen sind. Diese können von Entwicklern zur Aufnahme in ein DiGA-Verzeichnis beantragt werden, das vom BfArM etwa analog zum Hilfsmittelverzeichnis des GKV-SV geführt wird. Großer Unterschied: Reicht der vorhandene Nutzennachweis für eine Bewertung noch nicht aus, kann der Hersteller die App bis zu 24 Monate gegen Vergütung in der Regelversorgung erproben. Dabei sollen neben dem medizinischen Nutzen auch wirtschaftliche oder prozessbedingte Vorteile beachtet werden – ein echter Fortschritt. Spannend wird zu beobachten sein, wie das BMG auch für digitale Medizinprodukte mit höherer Risikoklasse oder Diagnostika, die beide vom DVG ausgenommen sind, einen Zugang ermöglicht. Auch hierzu soll ein Gesetz folgen.

Innovations- und Forschungsförderung wird ausgebaut

Darüber hinaus beinhaltet der Gesetzentwurf mehrere Ansätze zur Innovationsförderung. Krankenkassen sollen die Möglichkeit erhalten, sich zur Förderung digitaler Innovationen direkt an Start-ups zu beteiligen. Zudem wird der Innovationsfonds verlängert. Erstmals sollen gezielt Projekte zur Weiterentwicklung medizinischer Leitlinien gefördert werden. Problematisch ist aus BMC-Sicht die prinzipielle Begrenzung auf 15 vorzugsweise große zu fördernde Projekte pro Ausschreibung. Eine unnötige Einschränkung der Flexibilität, wie auch der G-BA-Vorsitzende Prof. Hecken in der Bundestagsanhörung bemerkte, zumal kleinere Projekte oft besser umzusetzen sind.

Größte Neuerung für die Forschung ist aber ein neues Forschungsdatenzentrum, das die Sozialdaten der Krankenkassen für Forschungszwecke nutzbar machen soll. Die Daten können u. a. von Institutionen der Gemeinsamen Selbstverwaltung sowie öffentlichen Forschungseinrichtungen und Institutionen beantragt und anonymisiert genutzt werden, leider noch nicht von forschenden Unternehmen. Dennoch dürfen wir uns auf spannende Erkenntnisse aus der Versorgungspraxis freuen, die durch die Sozialdaten möglich werden.

Elektronische Patientenakte ausgeklammert

Nach Diskussionen über die Datensicherheit wurde die elektronische Patientenakte (ePA), die 2021 starten soll, aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Sie soll in Kürze in einem eigenen Gesetz geregelt werden. Der BMC bleibt am Ball und wird auch dieses Gesetz verfolgen. Und mit einem Auge schauen wir gespannt auf die Stichwahl zum SPD-Vorsitz – mit offenem Ausgang für die Zukunft der Koalition.