Was hat Sie dazu veranlasst, die AG Geförderte Innovationsfondsprojekte ins Leben zu rufen?
Dr. Michael Brinkmeier: Die Entwicklung neuer Versorgungsformen und die Versorgungsforschung stehen im Fokus des 2016 ins Leben gerufenen Innovationfonds. Viele innovative Projekte erhalten durch den Fonds eine Finanzierung; die Anforderungen, die damit verknüpft sind, stellen viele Projektbeteiligte aber vor große Herausforderungen. Der BMC hat in den vergangenen Jahren in verschiedenen Veranstaltungen Innovationsfondsprojekte vorgestellt. Die bürokratischen Hürden, die den Projektfortschritt häufig hemmen, ließen dabei oft die tiefergehende Auseinandersetzung mit den Projektinhalten in den Hintergrund rücken. Mit der neuen Arbeitsgruppe möchten wir allen BMC-Mitgliedern, die an geförderten Projekten beteiligt sind, eine Plattform für operative Fragen und einen Austausch auf Augenhöhe bieten. Im kleinen Kreis diskutieren wir Fragen und Probleme bei der Umsetzung der Projekte, von Projektmanagement, über Weiterleitungsverträge und Änderungsanträge bis hin zur Zusammenarbeit mit dem Projektträger.
Wo sehen Sie die Chancen und Hürden des Innovationsfonds?
Dr. Michael Brinkmeier: Neben der finanziellen Förderung bietet der Innovationsfonds die große Chance, innovative Versorgungsmodelle in die Regelversorgung zu überführen. Ein großes Hindernis ist die schwierige Etablierung von Innovationen in einem hoch regulierten und tradierten Umfeld. Ein Umfeld, in dem der Patient nicht ansatzweise verstehen kann, warum es nicht einfach schneller geht.
Welche mittel- und langfristigen Ziele verfolgen Sie mit der Arbeitsgruppe?
Dr. Michael Brinkmeier: Als mittelfristiges Ziel wird die Arbeitsgruppe innerhalb der Laufzeit des Innovationsfonds konkrete operative Verbesserungen vom Antragsverfahren bis hin zur Evaluation für die nächsten Projekte erarbeiten.
Langfristig wollen wir der Politik Vorschläge anbieten, wie ein „Innovationfonds 2.0“ strukturiert und organisiert werden könnte. Beispiele sind eine verbesserte Rechtsgrundlage für die Projektpartner und ein Aufweichen der „Fallbeilregelungen“ zum Projektende.
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