Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Die KVN stellt die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung in Niedersachsen sicher. Die rund 13.600 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sorgen dafür, dass alle gesetzlich versicherten Einwohner in Niedersachsen bei Bedarf medizinisch und psychotherapeutisch betreut werden.
Ziel ist es, die Bevölkerung wohnortnah, ausreichend, zweckmäßig und unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Behandlungs- und Verordnungsweise zu versorgen. Dabei wird der allgemein anerkannte Stand medizinischer Erkenntnisse zu Grunde gelegt.
Die KVN ist verantwortlich für die bedarfsgerechte kassenärztliche Versorgung „rund um die Uhr“, also auch außerhalb der Sprechzeiten. In sprechstundenfreien Zeiten wird in Niedersachsen ein ärztlicher Bereitschaftsdienst organisiert.
Die KVN schließt mit den Krankenkassen Honorarverträge über die für die ambulante Versorgung zu zahlende Gesamtvergütung. Die Vergütung wird unter den Vertragsärzten und -psychotherapeuten verteilt. Grundlage dafür ist ein Honorarverteilungsmaßstab (HVM), der zwischen der KVN und Krankenkassen verhandelt wird. Die KVN wickelt die Abrechnung der Mitglieder mit den Kassen ab und zahlt die Honorare aus.
Die KVN versteht sich als Dienstleister gegenüber ihren Mitgliedern und bietet diesen umfangreichen Service und Beratung zu allen Bereichen der vertragsärztlichen Tätigkeit an. Dies betrifft auch Fragen der Abrechnung, Verordnung, Wirtschaftlichkeit oder Praxisführung. Die KVN setzt sich für ihre Mitglieder berufspolitisch ein: für die Wahrung der Freiberuflichkeit, die Niederlassungsfreiheit, das Recht auf freie Arztwahl und eine leistungsgerechte Honorierung der ärztlichen und psychotherapeutischen Tätigkeit.
Die KVN verantwortet Qualität und Wirtschaftlichkeit der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung in Niedersachsen. Dazu gehört: Die Sicherung der ordnungsgemäßen Erbringung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen, die Prüfung und Sicherung der Qualität, die Prüfung der Abrechnung und wirtschaftlichen Verordnungsweise der Mitglieder und die Überwachung der vertragsärztlichen Pflichten.
Die KVN gewährleistet gegenüber den Krankenkassen – ihren Vertragspartnern – eine ordnungsgemäße Erbringung der ambulanten Leistungen durch ihre Mitglieder, die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Grundlage sind Gesetze, Richtlinien und Verträge. Zum Gewährleistungsauftrag der KVN gegenüber den Krankenkassen gehört außerdem die Überprüfung der Abrechnungen ihrer Mitglieder auf Plausibilität und Wirtschaftlichkeit und die Überwachung der vertragsärztlichen Pflichten.
Die KVN sichert die Qualität ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung, Dazu führt die KVN Qualifizierungsmaßnahmen und Prüfungsverfahren durch. Für die inhaltliche und fachliche Umsetzung entsprechender Maßnahmen sind Kommissionen zuständig. Darüber hinaus prüfen und sichern viele Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ihre Arbeit in Qualitätszirkeln auch eigenverantwortlich und auf freiwilliger Basis.
Kontaktdaten:
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Berliner Allee 22
30175 Hannover
Telefon: 0511-38003
Telefax: 0511-3803491
E-Mail: info(at) kvn.de
Internet: www.kvn.de
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