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AG Arzneimittelversorgung: Auswirkungen des Antikorruptionsgesetzes auf die Kooperationen von Industrie und Ärzten sowie Ärztekooperationen
15. Juli 2016, 11:00 – 14:30
„Auswirkungen des Antikorruptionsgesetzes auf die Kooperationen von Industrie und Ärzten sowie Ärztekooperationen“
Am 4. Juni 2016 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen in Kraft getreten. Wer sich bestechen lässt oder selbst besticht, muss künftig mit einer Haft- oder Geldstrafe rechnen – das soll nun auch für Heilberufe gelten.
Während des Gesetzgebungsprozesses wurde insbesondere die Frage kritisch diskutiert, welche Auswirkungen das Korruptionsgesetz auf Kooperationen im Gesundheitswesen haben wird: Welche Konsequenzen sind für die Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Pharmaunternehmen zu erwarten? Welche Veränderungen werden sich an der Schnittstelle zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern – insbesondere für die Einweisungen von Patienten – ergeben? Über diese Fragen möchten wir in der nächsten Sitzung unserer BMC-Arbeitsgruppe Arzneimittelversorgung diskutieren.
Referent: Dr. Michael Tsambikakis, Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht, Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte
Leitung und Moderation: Susanne Eble, Leitung Gesundheitsmanagement, Berlin-Chemie AG, stellv. Vorstandsvorsitzende des BMC e.V.
Veranstaltungsort: Langenbeck-Virchow-Haus, Raum „Bernhard von Langenbeck“, Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme nur für BMC-Mitglieder möglich ist! Eine verbindliche Anmeldung ist erforderlich.
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