Hintergrundgespräch mit Dirk Heidenblut, MdB „Medikationsplan, Video-Sprechstunde und eGK – Bringt das E-Health-Gesetz einen Innovationssprung?“

Trotz der sommerlichen Temperaturen fanden sich am 11. Mai knapp 60 Personen zum Hintergrundgespräch mit Herrn Heidenblut, MdB, im Langenbeck-Virchow-Haus ein.

Aus Sicht von Heidenblut könne der Eingangsfrage: „Medikationsplan, Video-Sprechstunde und eGK – Bringt das E-Health-Gesetz einen Innovationssprung?“ in summa zugestimmt werden. Heidenblut zeigte sogleich die Errungenschaften des Gesetzes auf: Es gebe klare Fristen und Sanktionen, bis wann die Telematikinfrastruktur errichtet sein solle, ein Medikationsplan und eine Video-Sprechstunde würden eingeführt und die Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte beschleunigt.

Die elektronische Patientenakte stellte sich im Anschluss als Hauptdiskussionspunkt unter den Teilnehmern dar. So wurde vielfach moniert, dass sehr strenge Standards für die Datensicherheit angesetzt werden würden. Zusätzlich betonte Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KV Westfalen-Lippe und stellvertretender Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der gematik, dass vom BSI sehr hohe und zudem industrieunübliche Standards bestimmt worden seien. Die geforderten Lesegeräte und Konnektoren müssten erst noch entwickelt werden. Aus diesem Grund sei die Einhaltung der im Sommer endenden Frist nahezu unmöglich. Sollten die Fristen allerdings nicht eingehalten werden, müssten die KBV und der GKV-Spitzenverband 2017 mit einem Budget auskommen, welches um ein Prozent unter dem von 2014 läge. Der Gesetzgeber sei allerdings verpflichtet, den Schutz der Daten so gut es gehe zu gewährleisten und aus diesem Grund dazu angehalten die Standards so hoch wie möglich zu legen, so Heidenblut. Und um nun weiteren Verzögerungen entgegenzuwirken, sehe Heidenblut es durchaus als legitim, Sanktionen zu verhängen.

Konsens herrschte unter den Teilnehmern, dass die Gesetzgebung meist nicht mit der enormen Innovationsgeschwindigkeit der Industrie Schritt halten könne und somit in der Praxis unzertifizierte Produkte noch lange der Standard sein würden. So berichtete eine Vertreterin der Charité, dass eine Übermittlung von Befunden und Fotos von Wunden zwischen den Patienten und Ärzten arglos per E-Mail weit verbreitet sei. Es gäbe einfach noch keinen sicheren Übertragungsweg. Heidenblut wies allerdings darauf hin, dass nicht nur die Politik die Nutzung von E-Health-Applikationen einschränke, sondern auch das Berufsrecht: Dieses beschränkt beispielsweise die Möglichkeiten zur Fernbehandlung von Patienten.

Ungeachtet der noch bestehenden Herausforderungen, ist mit dem E-Health-Gesetz ein Fortschritt gelungen, den es nun zu nutzen und auszubauen gilt.