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BMC-Webgespräch: BSTabG – Was steht drin?
Nach intensiven parlamentarischen Beratungen haben Bundestag und Bundesrat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 beschlossen. Mit der umfassenden Finanzreform sollen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung stärker an ihrer Einnahmeentwicklung ausgerichtet und ein weiterer deutlicher Anstieg der Beitragssätze ab 2027 begrenzt werden.
Das Gesetz enthält weitreichende Änderungen für zahlreiche Bereiche des Gesundheitswesens. Betroffen sind unter anderem die Vergütung in der ambulanten und stationären Versorgung, der Arzneimittelbereich sowie die Zuzahlungen und die Familienversicherung. Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf an mehreren Stellen verändert.
In unserem BMC-Webgespräch erläutert Annika Baumann, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht bei M&P Dr. Matzen & Partner, die zentralen Regelungen der beschlossenen Fassung. Gemeinsam betrachten wir, welche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen wurden, wann die einzelnen Regelungen greifen und welche Auswirkungen sich für Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte ergeben.
Mittwoch, 22. Juli 2026, 16:30–17:15 Uhr
Sie interessieren sich für das Thema und den Austausch? Dann melden Sie sich gern bei der BMC-Geschäftsstelle:
Tel. 030 2809 4480 | E-Mail: bmcev@bmcev.de

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