Chancen des Innovationsfonds in der COVID-19-Pandemie sichern

Die COVID-19-Pandemie stellt viele durch den Innovationsfonds geförderte Projekte vor enorme Herausforderungen. Um den Erfolg der vielversprechenden Versorgungsansätze zu sichern, empfiehlt der BMC konkrete Maßnahmen zur Flexibilisierung der Förderrichtlinien und zur Verschlankung administrativer Prozesse.

Während der COVID-19-Pandemie konzentriert die Gesundheitsversorgung einen Großteil der bestehenden Ressourcen auf die Bekämpfung des Virus. Diese Maßnahmen sind unumgänglich, um die Auswirkungen der Pandemie so gut wie möglich einzudämmen, sie wirken sich jedoch unmittelbar auf viele Innovationsfondsprojekte aus, deren neue Versorgungsformen auf die bestehenden Strukturen angewiesen sind. Der Innovationsausschuss untersucht bereits die Auswirkungen der Pandemie auf die laufenden Projekte – eine wichtige Initiative, die der BMC unterstützt.

„Viele Projekte müssen kurzfristig Versorgungs- und Evaluationskonzepte anpassen und die Patientenrekrutierung ändern“, erklärt Dr. Michael Brinkmeier, Leiter der BMC-Arbeitsgruppe „Geförderte Innovationsfondsprojekte“. Der daraus entstehende Mehraufwand gefährdet den Erfolg vieler geförderter Projekte. Sinnvolle Innovationen und vielversprechende Ansätze für eine Verbesserung der Versorgung könnten aufgrund der gegenwärtigen Ausnahmesituation scheitern. „Ein entsprechender Handlungsspielraum, der den Projekten eine schnelle, flexible und pragmatische Reaktion auf die aktuellen Herausforderungen ermöglicht, ist in der jetzigen Situation daher unabdingbar“, so Brinkmeier weiter.

Der BMC hat drei konkrete Vorschläge erarbeitet, wie die Projekte die nötige Flexibilität erhalten, um die Corona-Krise zu überstehen und zu belastbaren Ergebnissen zu kommen:

  • Umwidmungsanträge z. B. für bis zu 10% des Projektvolumens und Laufzeitverlängerungen, die häufig sehr viele Ressourcen binden und vor allem zu einem zeitlichen Verzug führen, sollten formlos möglich sein. Kein Projekt sollte jetzt länger auf eine Prüfung warten müssen.
  • Die Mittelverwendung sollte flexibilisiert werden, indem Abweichungen z. B. von bis zu 10% des Projektvolumens – wie in vielen anderen Förderprogrammen üblich – nicht genehmigungs-, sondern rechenschaftspflichtig sind.
  • Die Anzeigepflicht bei Änderungen z. B. im Evaluationskonzept sollte auf grundlegende Veränderungen beschränkt werden.

Grundsätzlich geht der BMC davon aus, dass COVID-19 die aus dem Innovationsfonds zu erwartenden erheblichen Erkenntnisgewinne nicht verhindern wird. Der Fonds wird nach wie vor wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitssystems liefern.

Das vollständige Positionspapier finden Sie >>hier.