BMC-Webgespräch: § 25b SGB V in der Praxis: Prädikationsmodell für Pflegebedürftigkeit
Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) wurde auch der § 25b SGB V eingeführt. Er ermöglicht es Krankenkassen, Abrechnungs- und Versorgungsdaten systematisch auszuwerten, um individuelle Gesundheitsrisiken zu erkennen. Ein Bestandteil ist hierbei die datengestützte Identifikation von bislang nicht festgestellter Pflegebedürftigkeit. Obwohl die Möglichkeit zur Analyse und Auswertung von Versorgungsdaten durch die Krankenkassen seit 2024 besteht, ist die Anwendung im Versorgungsalltag noch sehr verhalten. Ein Vorreiter ist die AOK Bayern: Sie hat auf Basis des § 25b SGB V ein Prädiktionsmodell für Pflegebedürftigkeit entwickelt. Im Webgespräch stellt uns Eva Maria Lutzenberger (AOK Bayern) dieses Modell vor und berichtet, welche Erfahrungen die AOK Bayern damit bereits gewonnen hat. Gemeinsam diskutieren wir, welche Chancen der §25b SGB V für die Versorgung eröffnet und welche nächsten Schritte nötig sind, um sein Potenzial zu heben.
Donnerstag, 12. März 2026, 13:00 – 13:45 Uhr
Bei Interesse an einer Teilnahme wenden Sie sich bitte an die BMC-Geschäftsstelle unter 030-2809 4480 oder per E-Mail an bmcev@bmcev.de.

Der BMC in den sozialen Netzwerken: