BMC-Webgespräch: Gesetzentwurf zur Notfallreform – Was steht drin?
Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung sollen die Notfallstrukturen neu geordnet und die Versorgung künftig besser koordiniert werden. Vorgesehen sind unter anderem Integrierte Notfallzentren, eine stärkere Verzahnung von ambulanter und stationärer Notfallversorgung sowie digitale Ersteinschätzungs- und Steuerungsstrukturen. Im BMC-Webgespräch stellt Prof. Dr. Andreas Pitz (Technische Hochschule Mannheim) die zentralen Inhalte des Gesetzentwurfs vor und ordnet sie so ein, dass die Auswirkungen auf die Versorgungslandschaft sichtbar werden. Im anschließenden Gespräch diskutieren wir, welche Maßnahmen für eine tragfähige, koordinierte und patientengerechte Notfallversorgung erforderlich sind.
Montag, 04. Mai 2026, 16:30-17:15 Uhr
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Tel. 030‑2809 4480 | E‑Mail: bmcev@bmcev.de

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