Was wird aus den Ergebnissen des Innovationsfonds? – Rückblick auf die BMC-Fachtagung vom 29. September

Über 2.000 Projektanträge und -skizzen und fast 500 geförderte Projekte – davon allein 177 aus dem Bereich der Neuen Versorgungsformen – zeugen von einem hohen Innovationspotenzial im System. Der Erfolg des vor fünf Jahren eingerichteten Fonds wird am Ende jedoch vor allem daran gemessen werden, ob die gewonnenen Erkenntnisse tatsächlich zur Verbesserung der Versorgung beitragen. Wie dies gelingen kann, diskutierten 120 Teilnehmende bei der BMC-Fachtagung „Innovationsfonds – was wird aus den Ergebnissen?“

Bugwelle von Abschlussberichten steht bevor

Laura Nölke vom GKV-Spitzenverband plädierte dafür, Ergebnisse ähnlicher Projekte bzw. ihrer Komponenten gemeinsam zu bewerten und ihre Evidenz zu bündeln. Für den Implementierungsprozess selbst sollten Methoden des Change Managements eingesetzt werden. Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KV Schleswig-Holstein, merkte an, dass der Innovationsausschuss bei den bisher vorliegenden Bewertungen oft Zweifel an der Aussagekraft der Ergebnisse geäußert habe. Regelmäßig seien methodische Schwächen wie eine fehlende Randomisierung in den Studien und zu geringe Fallzahlen bemängelt worden. Die hohen methodischen Anforderungen führten aber dazu, dass die Praktikerperspektive der Krankenkassen und Versorgenden zu kurz komme.

Evaluation optimieren, Ergebnisse zusammenführen

Prof. Dr. Holger Pfaff, ehemaliger Vorsitzender des Expertenbeirats beim Innovationsausschuss, hob hervor, dass die systematische Evaluation von Prozessinnovationen für die Gesundheitsversorgung neu und notwendig sei, um dauerhaften Fortschritt zu erzielen. Allerdings stoße der Innovationsfonds an seine Grenzen, wenn er trotz hohen Ressourcenaufwands kaum positive Nachweise für die komplexen Versorgungsformen erbringe. Wichtig sei daher, Projektfragestellungen vor Beginn theoretisch zu fundieren.
In weiteren Sessions diskutierten die Teilnehmenden Hürden, die für die Translation von Projektergebnissen in die Versorgung gemeistert werden müssten. So fehle es derzeit vor allem an einer systematischen Zusammenführung der Projektergebnisse, die bspw. durch den Innovationsausschuss erfolgen könne.

Praktische Verbesserungen nötig

Viele Probleme des Innovationsfonds seien mit einigen praktischen Verbesserungen überwindbar. Wer den praktischen Nutzen für Anwender und die Patientenbedarfe schon vor Antragstellung im Blick habe, beuge Schwierigkeiten bei der Rekrutierung vor. Eine Rechenschaftspflicht für Projekte anstelle der aktuellen Bewilligungspraxis mit Umwidmungsanträgen könne es erleichtern, in den kurzen Interventionszeiträumen belastbare Evidenz zu generieren. Auch sollten Zwischenberichte erwogen werden, die bereits während der Projektlaufzeit eine Entscheidung über die Fortsetzung von Projekten mit Hilfe von Selektivverträgen ermöglichen und so ein abruptes Projektende nach Ablauf der Förderdauer verhinderten.

Strukturveränderungen brauchen politische Zielvorgaben

Es bleibe aber die unklare Perspektive für Projekte, die grundlegende Strukturanpassungen erproben und das größte Potenzial für Verbesserungen der Versorgung besitzen. Diese ließen sich nicht in bestehende G-BA-Richtlinien oder Abrechnungsziffern einfügen. Sie bräuchten eine andere Evaluationsmethodik, neue z. B. sektorenübergreifende Vergütungsformen oder Anpassungen im Berufsrecht. Dies könnten weder der G-BA, noch einzelne Projekte leisten. Gefragt sei vielmehr die Politik, die dazu Zielvorgaben machen müsse.