BMC äußert sich in der Bundestagsanhörung zum Entwurf des GPVG

Zuletzt hat die Politik im Rahmen des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes (GPVG) Erleichterungen für die intersektorale Versorgung mittels Selektivverträgen diskutiert. Der BMC hat die geplanten Regelungen überwiegend begrüßt und weitere Vorschläge in einer schriftlichen Stellungnahme zum Gesetzentwurf formuliert. Dazu war der Verband am 16. November zu einer Anhörung des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag eingeladen.

In der Bundestagsanhörung bewertete Vorstandsmitglied Dr. Helmut Hildebrandt den Gesetzentwurf durchaus positiv, bemängelte aber, dass die richtigen Anreize sowohl für die Krankenkassen, für die Sozialversicherungsträger, die neu in den § 140a SGB V aufgenommen werden, als auch für die Leistungserbringer weiterhin fehlten. Er schlug vor – wie in den angelsächsischen Ländern oft praktiziert – politische Signale zu setzen, dass der Gesetzgeber tatsächlich eine massive Investition in integrierte Versorgung wünscht. Dafür brauche es konkrete Zielzahlen und ein Bundesamt für soziale Sicherung, das sich von der restriktiven zu einer proaktiven Aufsicht wandelt.

BMC-Stellungnahme zum Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)

Vollständige Aufzeichnung der Bundestagsanhörung zum GPVG am 16. November 2020 inkl. des BMC-Statements (ab 1:37:40)