Mit DiGAs zu outcomebasierter Vergütung – Rückblick auf die BMC-Fachtagung vom 19. Mai

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) haben das Potenzial, eine Vorreiterrolle für die outcomebasierte Vergütung von Gesundheitsleistungen zu übernehmen. Wie das gelingen kann, diskutierte der BMC auf der Fachtagung „DiGA – innovative Vergütungskonzepte oder altbekannte Preismodelle?“ mit fast 250 TeilnehmerInnen.

Ein gemeinsames Geschäftsmodell für alle

Nachdem das Fast-Track-Verfahren im BfArM gut angenommen werde, so Dr. Stefan Biesdorf, Partner bei McKinsey, in seiner Keynote, gelte es nun, mithilfe der Vergütung gemeinsame Geschäftsmodelle zu entwickeln. DiGA-Hersteller würden für die Nutzenbewertung mit Unikliniken zusammenarbeiten, für die Verordnung brauche es Ärztinnen und Ärzte, Krankenkassen könnten stark zur Verbreitung von DiGAs beitragen. Outcomebasierte Preise könnten diese Kooperation fördern und sollten u. a. Adhärenz, Nutzungsquote und Nutzerfreundlichkeit berücksichtigen. Auch die Betrachtung ökonomischer Outcomes sei sinnvoll. Anstelle des Fee-for-Service-Prinzips plädierte Biesdorf für Pay-for-Outcome-Modelle, mit denen die Interessen von Herstellern und Kassen angeglichen würden und die Nutzen und unternehmerisches Risiko sachgerecht dort verankerten, wo dies beeinflusst werden könne.

Erfahrungen aus dem AMNOG-Prozess nutzen

In weiteren Sessions und „Meet-the-expert“-Runden wurde diskutiert, inwieweit Erfahrungen aus der Nutzenbewertung von Arzneimitteln auf die DiGA-Preisbildung übertragbar sind. Zwei Unterschiede seien bedeutend: Zum einen werde der Umfang der positiven Versorgungseffekte nicht im Zuge der Zulassung bewertet, so dass in den Preisverhandlungen mehr Spielraum bleibe. Zum anderen könnten die Vertragspartner auch Leistungs- und Abrechnungsdaten heranziehen. Insgesamt begrüßten die TeilnehmerInnen die im Vergleich zum AMNOG größere Flexibilität. So könnten sich Lerneffekte einstellen und Vergütungsmodelle sukzessive optimiert werden. Das in der Rahmenvereinbarung formulierte Bekenntnis von Herstellern und Kassen zu nutzenbasierter Vergütung sei wegweisend. Nun müssten die Voraussetzungen für den systematischen Einsatz von Real World Evidence in der Nutzenbewertung geschaffen werden.

Hausaufgaben für alle Beteiligten

Stephanie Kaiser, Gründerin von Heartbeat Labs und Mitglied im Digitalrat der Bundesregierung, plädierte im Anschluss dafür, dass Hersteller die Distribution nicht einzeln angehen, sondern mit Kassen kooperieren. Diese könnten Versicherte datenbasiert identifizieren und über geeignete Lösungen informieren. Mithilfe von anwendungsbegleitenden Studien könne das Vertrauen der Leistungserbringer gestärkt werden. Für diese sei analog zu Arzneimitteln auch eine „Rote Liste“ für DiGAs sinnvoll, um die Transparenz zu erhöhen. Das „KV-App-Radar“ sei dafür ein guter Ansatz. Entscheidend sei am Ende, durch konsistente Kommunikation aller Beteiligten das Vertrauen der PatientInnen zu gewinnen.

Das abschließende Panel diskutierte weitere praktische Fragen. So seien Ärztinnen und Ärzte Vertriebswege z. B. über Fachkongresse gewohnt, die für Start-ups kaum zu realisierenden sind. Auf der anderen Seite dürften Kassen nur neutral über DiGAs informieren, eine praktische Empfehlung für einzelne Versicherte sei schwierig. Es gelte nun, die ersten 10-15 Prozent der NutzerInnen zu überzeugen, damit der Durchbruch gelingt. Innovative Vergütungsmodelle könnten dabei ihren Beitrag leisten.