Wer entscheidet über die Vergabe der Fördermittel?

Wer entscheidet?

Innovationsausschuss und Expertenbeirat des Innovationsfonds

Der Innovationsausschuss

Die Gelder werden im Rahmen eines Antragsverfahrens vergeben. Die Vergabeentscheidung erfolgt durch einen Innovationsausschuss, der beim Gemeinsamen Bundesausschuss angesiedelt ist und sich am 15. Oktober 2015 konstituiert hat. Der Innovationsausschuss setzt sich aus zehn Vertretern der Politik und Selbstverwaltung zusammen
Neben den 10 Vollmitgliedern des Ausschusses haben die Patientenorganisationen zwei Vertreter in den Innovationsausschuss entsandt, die dort ein Mitberatungs- und Antragsrecht haben.
Der Innovationsausschuss berät über die Förderung der eingegangenen Anträge und entscheidet über deren Förderfähigkeit. Für eine Förderung ist eine Mehrheit von mindestens sieben Stimmen notwendig.

Die benannten Vertreter finden sich namentlich auf der Website des G-BA.

 

Der Expertenbeirat

Beraten wird der Innovationsausschuss durch einen Expertenbeirat. Dieser besteht aus zehn vom BMG berufenen Mitgliedern aus Wissenschaft und Versorgungspraxis mit versorgungswissenschaftlicher, klinischer und methodischer Expertise. Berufen wurde der Expertenbeirat am 18. Januar 2016 durch Gesundheitsminister Herrmann Gröhe. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Pressemitteilung des BMG

Dem Expertenbeirat obliegen im Wesentlichen zwei Aufgaben: Zum einen berät er den Innovationsausschuss hinsichtlich der Inhalte der Förderbekanntmachungen. Zum anderen begutachtet er die eingehenden Förderanträge: Dabei prüft der Expertenbeirat, ob der Antrag den Förderkriterien gemäß § 92a Abs. 1 S. 2 bis 4 SGB V entspricht und die Anforderungen der Förderbekanntmachungen erfüllt. Auf dieser Basis gibt er eine Empfehlung zur Förderentscheidung ab.
Weicht der Innovationsausschuss in seiner Entscheidung vom Votum des Expertenbeirats ab, so hat er dies schriftlich zu begründen.

Darüber hinaus bereitet ein Arbeitsausschuss, der von der Arbeitsebene der im Innovationsausschuss vertretenen Organisationen besetzt ist, die Entscheidungen des Innovationsausschusses vor.

 

Die Geschäftsstelle

Die praktische Abwicklung übernimmt eine neu eingerichtete Geschäftsstelle beim G-BA, welche nebenamtlich von Dr. Christian Igel geleitet wird. Dr. Igel ist bisher bereits im G-BA tätig. Neben den Verwaltungstätigkeiten ist die Geschäftsstelle unter anderem dafür zuständig, die eingehenden Anträge auf ihre Vollständigkeit zu prüfen und die Auszahlung der Fördermittel durch das BVA einzuleiten. Im Rahmen der Zahlungsabwicklung ist es zudem die Aufgabe der Geschäftsstelle zu prüfen, ob die ausgezahlten Fördermittel für die vereinbarten Maßnahmen verwendet werden. Von einer entsprechenden Verwendung ist auch die Auszahlung der weiteren Tranchen abhängig.

Unterstützt wird die Geschäftsstelle durch einen Projektträger. In einem beschränkten Vergabeverfahren ist das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) als Projektträger ausgewählt worden. Das DLR berät die Geschäftsstelle in organisatorischen Abläufen, sichtet die Anträge auf Förderung und gibt ein Vorvotum an den Expertenbeirat ab.