Ein großer Fortschritt für die digitale Transformation – BMC begrüßt Digitalgesetze der Bundesregierung für Gesundheitsversorgung und -forschung

Zu den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwürfen für ein Digitalgesetz (DigiG) und ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) erklärt der BMC-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Lutz Hager:


„Die beschlossenen Digitalgesetze sind ein bedeutender Meilenstein der digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Endlich fokussiert die Politik darauf, aus technologischen Möglichkeiten nutzenstiftende Anwendungsfälle für eine qualitativ hochwertige, unbürokratische und patientenorientierte Gesundheitsversorgung zu ziehen. Die flächendeckende Nutzung der elektronischen Patientenakte ist dafür die Grundlage. Das E-Rezept, unbegrenzte und qualitätsgesicherte Telemedizin und digital unterstützte DMP-Programme für chronisch Kranke werden spürbare Vorteile in der Versorgung mit sich bringen.“

Auch die Regelungen des GDNG schaffen aus Hagers Sicht eine gute Voraussetzung, um positive Versorgungseffekte zu erzielen: „Es ist überfällig, dass wir die existierenden Datenschätze im Gesundheitswesen für die Forschung und Früherkennung von Krankheiten nutzen. Davon profitieren Wissenschaft, forschende Industrie und betroffene Patienten gleichermaßen. Wichtig ist, dass Ergebnisse aus Datenanalysen und reale Versorgungsprozesse integriert gedacht und umgesetzt werden, damit Erkrankungen früher erkannt und Patient:innen besser behandelt werden können. Dafür setzen wir auf eine enge Zusammenarbeit der Beteiligten.“

Von der ebenfalls im Digital-Gesetz geregelten Weiterentwicklung des Innovationsfonds erwartet Hager dagegen mehr: „Beim Innovationsfonds hätte ich mir mehr Mut von der Bundesregierung gewünscht. Die beschlossene Flexibilität beim Antragsprozess und Transparenz bei der Überführung in die Regelversorgung gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Der Fonds ist nach wie vor zu bürokratisch, die einzelnen Projekte unkoordiniert und der Umgang mit den Ergebnissen nicht verbindlich genug. Hier bietet sich für die Abgeordneten im Bundestag ein Feld, das Gesetz vor der Verabschiedung nachzubessern.“

2023 08 30 PM Kabinettsbeschluss DigiG GDNG
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