Rückschritt in sektorales Denken verhindern – an der Vernetzung entscheidet sich der Erfolg der Krankenhausreform

Mit dieser Reform dürfen wir keine kleinen Brötchen backen. Gradmesser für den Erfolg ist, dass in den kommenden Jahren regional bedarfsgerecht digital-ambulant-stationäre Versorgungswege und -strukturen entstehen. Dazu brauchen wir einen kooperativen Ansatz, der alle Akteure der Versorgung verbindet. Leider bleibt der Entwurf zur Krankenhausreform im alten Sektorendenken gefangen, schafft Unmengen neuer Anforderungen und lässt innovative Versorgungsinstrumente vermissen. Eine Umsetzung in dieser Form würde die Akteure jahrelang belasten und Energien an den falschen Stellen binden. Diese Reform weist weit über den zeitlichen Horizont der Legislaturperiode hinaus. Der BMC appelliert dringend an Bund und Länder, auf den Weg einer partnerschaftlichen Ausgestaltung und Umsetzung zurückzukehren. Anderenfalls ist zu befürchten, dass Patientinnen und Patienten Leidtragende politischer Interessenkonflikte werden.

Der BMC setzt sich für Nachbesserungen an mehreren Stellen ein:

  1. Die Reform muss Versorgungskooperationen fördern und die bisher getrennt agierenden Sektoren verknüpfen. Sektorenübergreifende Einrichtungen („Level 1i“) bieten eine Chance für wohnortnahe, vernetzte und interprofessionelle Versorgung. Sie müssen aber für beide Sektoren zugänglich und bereits als Netzwerke angelegt sein. Koordinationsaufgaben und telemedizinische Kooperationen müssen als verbindendes Zugangs-, Steuerungs- und Koordinierungsinstrument in allen Versorgungsbereichen eingesetzt werden.
  1. Die Zukunft der Krankenhäuser liegt in einer klugen Aufgabenteilung mit regionalen Versorgungspartnern. Der Transformationsfonds sollte dies aktiv fördern, indem er die Integration von Krankenhäusern in regionale, sektorenübergreifende Versorgungsmodelle unterstützt. Ein Zusammenwirken mit ambulanten Strukturen zur Vermeidung von Krankenhausaufenthalten sollte Teil der Anreizstruktur für Krankenhäuser sein, etwa im Rahmen regionalisierter Vorhaltebudgets.
  1. Umfassende Berichtspflichten, Prüfungen und verpflichtende Gutachten verbessern kaum die Behandlungsqualität, sondern erzeugen vor allem neue Bürokratie. Statt fortwährender Kontrolle sollte die Reform auf positive Anreize setzen, die messbare Ergebnisqualität honorieren, z.B. durch Ausweitung der Qualitätsverträge auf weitere Indikationen. Das schließt prä- und poststationäre Phasen ein und misst patientenrelevanten Indikatoren eine zentrale Bedeutung zu.