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AG Arzneimittelversorgung: „Was kommt nach dem EuGH Urteil zur Arzneimittelpreisbindung?“
14. Dezember 2016, 9:00 – 12:00
Am 19. Oktober 2016 hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass die deutschen Preisbindungsregeln für Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel gegen EU-Recht verstoßen, da sie die nach Art. 34 AEUV garantierte Warenverkehrsfreiheit ungerechtfertigt einschränken.
Nunmehr sind aufgrund des Anwendungsvorranges des EU-Rechts die Regelungen zur Preisbindung für Versandhandelsapotheken mit Sitz außerhalb Deutschlands nicht mehr anwendbar, gelten für deutsche Apotheken aber weiterhin (sog. Inländerdiskriminierung).
Es stellt sich daher die Frage, wie der Gesetzgeber mit dieser neuen Situation umgehen wird. Die Reaktionsmöglichkeiten sind verschieden und die Forderungen auch. Sie reichen von der Aufhebung der Preisbindung bis zum Versandhandelsverbot.
Über die gesetzgeberischen Handlungsoptionen, die aktuelle rechtliche Situation und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Patienten, Apotheker, Ärzte, Krankenkassen und die PKV möchten wir mit Ihnen im Rahmen der Arbeitsgruppe Arzneimittel beim BMC e.V. diskutieren.
Wir freuen uns sehr, dafür folgende ReferentInnen begrüßen zu dürfen:
Programm:
- Auftakt: Darstellung der rechtlichen Implikationen des EuGH-Urteils zur Arzneimittelpreisbindung auf die unterschiedlichen Akteure
RA Claus Burgardt, Fachanwalt für Medizinrecht, Partner der Kanzlei Sträter Rechtsanwälte - Im Anschluss: Das EuGH-Urteil aus Sicht der betroffenen Akteure
Christian Buse, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA)
Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer u. Mitglied des Vorstands der ABDA
Mascha Lazar, AOK Nordost
Datum: 14. Dezember 2016, 09:00 bis 12:00 Uhr
Ort: Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin
Die AG-Sitzung ist nur für BMC-Mitglieder und ausgewählte Teilnehmer geöffnet.
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